Volksfürsorge Krankenversicherung
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Volksfürsorge Krankenversicherung

An der Alster 57-63, 20099 Hamburg
Tel. 040 - 28 65-0
Fax 040 - 28 65 25 15
Web: www.volksfuersorge.de

 

Hier stellen wir Ihnen private Krankenversicherer vor. Den Fokus legen wir auf die sogenannte private Krankenvollversicherung - Krankheitskosten-Vollversicherung.

Beispiele zu privaten Krankenversicherungsangeboten
Volksfürsorge Krankenversicherung:

Tarif Reise

Rundum sorgenfrei unterwegs

Die Reise-Krankenversicherung deckt Krankheitskosten im Ausland ab, wenn Ihre Krankenversicherung diese nicht zahlt - von Behandlungskosten bis zum Krankenrücktransport.


Erklärungen zu den Leistungskriterien im Kranken-Versicherungsvergleich

Allgemeiner Bereich

Osttarife
Für Mitbürger aus den neuen Bundesländern gibt es spezielle Tarife. Diese sind günstiger, bieten aber meist nur eine Basisversorgung ähnlich der GKV.

Grundschutztarife
Tarife mit einer Basisversorgung können mit dieser Option ein- oder ausgeschlossen werden.

Primärarzttarife
Tarife sehen Leistungseinschränkungen vor, wenn Fachärzte direkt (ohne Überweisung durch den Haus- oder Primärarzt) aufgesucht werden. Primärärzte sind u. a. praktische Ärzte ohne Facharztbezeichnung oder Frauen- und Kinderärzte.

Beitragsrückerstattung
Zahlreiche Gesellschaften zahlen Beiträge zurück, wenn der Versicherte keine Leistungen in Anspruch genommen hat und insgesamt der Geschäftsverlauf dies erlaubt (erfolgsabhängig). Eine garantierte Beitragsrückerstattung bedeutet, dass der Versicherte bei Leistungsfreiheit einen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelten Anspruch auf Beitragsrückerstattung hat, und zwar unabhängig vom jeweiligen Geschäftsergebnis des Unternehmens. Diese Tarife sind besonders interessant für Angestellte / freiwillig gesetzlich Kranken Versicherte.

Schutz im Ausland
Der Geltungsbereich spielt im Zuge der Globalisierung eine immer größere Rolle. Arbeitsplatzverlagerungen, Auslandsurlaube und Wohnsitzverlagerungen nehmen langfristig immer mehr zu. Es kann gewählt werden, ob die Krankheitskostenvollversicherung
- eine Geltungsdauer unter 6 Monate
- eine Geltungsdauer von 6-12 Monaten
- eine Geltungsdauer von 12-36 Monaten
oder
- eine unbegrenzte Geltungsdauer vorsieht

Optionstarife
Optionstarife bieten die Möglichkeit, später in einen höherwertigeren Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln

Allgemeiner Bereich (Zusatzversicherung)

Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse

Zu empfehlen sind folgende Absicherungen: im ambulanten Bereich die Heilpraktikerleistung und die Erstattung von Sehhilfen, im stationären Bereich die Wahlleistungen, im dentalen Bereich ein Zahnzusatztarif sowie ein Krankentagegeld für die Krankengeldlücke.

Tarife nur zum Risikobeitrag

Wenn Sie diese Option auswählen, erweitern Sie das Ergebnis um zusätzliche Tarife. Diese Tarife sind zum Risikobeitrag, also ohne Alterungsrückstellung kalkuliert. Beitragssprünge durch das Erreichen einer höheren Altersstufe sind ebenso möglich wie eine Beendigung des Vertrages bei Erreichen eines bestimmten Alters.

Tarife nur für unfallbedingte Erkrankungen

Wenn Sie diese Option auswählen, erweitern Sie das Ergebnis um zusätzliche Tarife. Diese Tarife leisten nur bei unfallbedingten Erkrankungen.

Optionstarife

Optionstarife bieten die Möglichkeit später in eine Vollversicherung ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung zu wechseln.

Auslandsreiseschutz

Die Gesetzliche Kranken Versicherung GKV bietet keinen weltweiten Schutz. Einige Zusatztarife beinhalten deshalb eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Leistungsbereiche ambulant/stationär/dental:


Ambulanter Bereich

Heilpraktiker

Soll der Versicherungsschutz auch Leistungen des Heilpraktikers umfassen?

Hufelandverzeichnis

Entscheidend ist nicht nur, ob Behandlungen des Heilpraktikers grundsätzlich versichert sind, sondern auch für welche Behandlungsmethoden geleistet wird. Einige Versicherer leisten für alle Methoden des sogenannten Hufeland-Verzeichnisses. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Es wurde herausgegeben von der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e.V., der alle namhaften Ärztegesellschaften für die verschiedenen Naturheilverfahren angeschlossen sind. Das Hufelandverzeichnis enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die theoretisch erklärbar und praktisch bewährt und die lern- und lehrbar sind. Wenn ein Tarif aussagt, dass alle Verrichtungen gemäß dem Hufelandverzeichnis erstattet werden, hat das verglichen mit Tarifen, die eine abschließende Aufzählung der Methoden vorsehen, den Vorteil, dass auch für neue Behandlungsmethoden geleistet wird, sobald diese im Verzeichnis aufgenommen wurden.

Psychotherapie

Soll der Versicherungsschutz auch Leistungen für Psychotherapie umfassen?

Gebührenordnung für Ärzte

Rechtsgrundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistungen in der PKV. Ein komplettes Verzeichnis aller ärztlichen Verrichtungen, die gegenüber dem Patienten abgerechnet werden können. Aufgeführt ist die Bezeichnung der Leistung, eine Gebührenziffer, und ein bestimmter Euro-Wert als Basissatz dafür. Im Vorspann ist behandelt, welche Vielfach-Faktoren der Euro-Werte wann berechnet werden dürfen.

Der Regelfall ist der 2,3-fache Faktor auch genannt Regelhöchstsatz; bei medizinischer Begründung (schwierig, aufwendig etc.) kann bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet werden (genannt Höchstsatz). Das gilt immer noch als Berechnung im Rahmen der Gebührenordnung.

Für Medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen, Bestrahlung, Laboruntersuchungen) ist der Regelsatz der 1,8-fache Satz, der Höchstsatz der 2,5-fache.

Darüber hinaus können abweichende Berechnungen als Honorarvereinbarung (im Einzelfall) festgelegt werden. Diese muss vor der Behandlung dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden. Hierin muss dann genau geregelt werden, was wofür berechnet werden soll.

Erstattung für Sehhilfen

Die Höhe der Erstattung für Sehhilfen kann von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich sein. Ambulanter Bereich (speziell für Vollversicherung)

Ergänzungstarife für Beihilfeberechtigte

Für Beihilfeberechtigte gibt es spezielle Ergänzungstarife, die nicht beihilfefähige Kosten, z.B. Heilpraktiker oder Material- und Laborkosten übernehmen.

Freie Wahl des Behandlers

(z.B. psycholog. Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
Die Musterbedingungen sehen vor, dass der versicherten Person die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten freisteht. Wenn daneben auch Behandlungen durch den psychologische Psychotherapeuten oder der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten versichert sein sollen, muss das ausdrücklich genannt sein.

Mindestens 50 ambulante Sitzungen ohne vorherige Zusage

Viele Tarife sehen eine Begrenzung der Sitzungszahl vor. Die Grenzen können z.B. bei schweren Traumata leicht überschritten werden. Einige Bedingungen sehen die Notwendigkeit einer Zusage des Versicherers vor Behandlungsbeginn vor. Hier können zum Beispiel Tarife selektiert werden, die Erstattung für mindestens 50 Sitzungen ohne vorherige Zusage vorsehen.

Keine Einschränkungen bei der Erstattungshäufigkeit

Gibt es Einschränkungen bei den Hilfsmitteln, wie 'Hilfsmittelleistungen in zeitlich befristeten Erstattungszyklen', die Leistung muss mindest jährlich erfolgen.

Keine Limitierung durch eine prozentuale oder durch preisliche Leistungsobergrenze

Erfasst ist, ob es preisliche oder prozentuale Obergrenzen bei der Erstattung gibt? Eine Einkränkung kann durch Formulierung z.B. 'einfache Ausführung' erfolgen. Ist eine Begrenzung nur für Sehhilfen vorgesehen, wird dieses hier nicht berücksichtigt.

Keine Einschränkung bei Krankenfahrstühlen

Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die Krankenfahrstühle (wie z.B. der handbetriebene Krankenfahrstuhl). Es darf keine Einschränkung durch Art/Umfang, preisliche oder prozentuale Grenzen geben.

Heimdialysegeräte

Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die lebenserhaltenden Hilfsmittel (wie z.B. die Heimdialyse).

Atemüberwachungsmonitore

Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die lebenserhaltenden Hilfsmittel (wie z.B. die Atemüberwachung).

Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren

Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die lebenserhaltenden Hilfsmittel, wie z.B. die Sauerstoffkonzentratoren.

Kostenersatz für nichtärztliche Behandler (Ergotherapeuten, Logopäden)

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